Das FLEXXI-IAGOS-Manifest

Gesetze für die Gig-Economy

Wir halten diese Wahrheiten für selbstevident.

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Präambel

Wir halten diese Wahrheiten für selbstevident.

Wir halten die folgenden Rechte für selbstverständlich und selbstevident: Sie sind älter als jede Plattform, denn sie erwachsen aus der Natur der Arbeit selbst, und kein Algorithmus, kein Geschäftsmodell und kein Marktanteil kann sie außer Kraft setzen. Daher hat sie jeder zu beachten und einzuführen, der eine gigOS-Plattform betreibt.

Wir schreiben diese Gesetze nicht auf, weil sie neu wären. Wir schreiben sie auf, weil sie gebrochen werden oder werden könnten – jeden Tag, auf jedem Kontinent, von Betreibern, die die Verzweiflung der Angebotsseite als Ertragsquelle begriffen haben. Das ist eine Freundschafts- und Kampfansage zugleich: an alle Plattformen, die Arbeit vermitteln, an die guten und die schlechten.

Arbeit ist ein Strang im Lebensnerv eines Menschen; seine Würde erwächst aus ihm.

Teil I – Die Gesetze des Marktes

Für jede gigOS-Plattform, jeden Betreiber, jedes Land. Wer sie bricht, disqualifiziert sich selbst.

1. Kein Rückhalt des verdienten Lohns

„Wer seine Arbeitskraft für einen Tag verkauft, muss noch vor Einbruch der Nacht bezahlt werden. (Deuteronomium 24,14–15)“

Dieses Gesetz ist weit über zweitausend Jahre alt und hat aus gutem Grund seinen Weg in die Bibel gefunden (Deuteronomium 24,14–15; 3. Mose 19,13; Talmud Traktat Bawa Mezia): Der Tagelöhner lebt vom Lohn dieses Tages – sein Abendessen, seine Miete, seine Familie warten nicht auf den Buchhaltungszyklus eines Konzerns. Wer Auszahlungen hinausschiebt, lässt sich von den Trägern des Systems zinslos finanzieren. Sofortige Auszahlung ist keine Wohltat einer Plattform, sondern erste Pflicht.

2. Überangebot entlastet nicht von Achtung der Würde

„Ein Überangebot an Anbietern und Leistungen darf den Preis einer Arbeit niemals so weit drücken, dass sie sich für den Auftragnehmer nicht mehr lohnt.“

Wenn die Angebotsseite wuchert und die Auftragnehmer sich gegenseitig unterbieten, bis die Entlohnung menschenunwürdig wird, ist das kein Marktergebnis, sondern ein Versagen des Betreibers, der es zulässt. Einzig legitime Bezugsgröße für den Preis ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Auftraggebers – niemals die Verzweiflung des Ärmsten im Markt. Eine Plattform, die das ernst nimmt, begrenzt aktive Anbieter je Segment, setzt Preisuntergrenzen und verbietet Auktionen nach unten.

3. Volle Preisklarheit vor Annahme

„Kein Auftrag darf angenommen werden, ohne dass Preis, Provision, sämtliche Abzüge und der Auszahlungszeitpunkt vollständig und verständlich offengelegt sind.“

Wer erst nach geleisteter Arbeit erfährt, was ihm zusteht, hat nicht zugestimmt, sondern wurde getäuscht. Transparenz vor Abschluss ist die einzige Form, in der ein Auftrag ein Vertrag werden darf. Und was vereinbart ist, bleibt vereinbart: Änderungen an Vergütungs- und Provisionsregeln müssen rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten verständlich mitgeteilt werden – wer nachträglich an Preisen dreht, bricht den Vertrag mitten im Markt.

4. Zugang zur Arbeit kostet nichts

„Der Zugang zur Arbeit darf dem Arbeitenden niemals etwas kosten – und ein bezahlter Premium-Platz für mehr Sichtbarkeit ist nur dann redlich, wenn er mit angemessenen und entsprechenden Vorteilen einhergeht.“

Keine Eintrittsgebühren, keine Kautionen, keine Pflicht-Schulungen gegen Entgelt als Geschäftsmodell – die Grundteilnahme am Markt bleibt frei. Ein Premium-Platz darf etwas kosten. Aber wer schon für Sichtbarkeit bezahlt, muss diesen Preis zum Beispiel über eine deutlich gesenkte Kommission zurückerhalten – sonst macht die Plattform unberechtigt Kasse, einmal am Platz und einmal am Ertrag. Sichtbarkeit gegen Geld ohne Gegenleistung ist Pay-to-Win, und Pay-to-Win ist die modernste Form der alten Arbeitnehmervermittlungs-Falle.

5. Verfügbarkeit hat ihren Preis

„Wer verbindliche Bereitschaft verlangt oder einen Anbieter an einen Auftrag bindet, hat diese Zeit zu vergüten; Stornierungen müssen klaren, vorab feststehenden Regeln folgen.“

Ein Marktplatz kann Nachfrage nicht garantieren, und niemand verlangt, dass allgemeine Wartezeit bezahlt wird. Aber Bereitschaft, die gebunden wird, ist Arbeit: Wer den Anbieter reserviert, blockiert dessen einzige Ware – seine Zeit. Unbezahlte Bindung ist Lohnraub auf Raten. Ebenso darf ein Auftraggeber nicht folgenlos abspringen, nachdem der Auftragnehmer seine Zeit bereits geopfert hat: Wer verspätet nach den allgemeinen Regeln des Marktes absagt, muss einen Teil oder die gesamte Vergütung bezahlen.

6. Umsatz ist nicht Verdienst

„Jede Plattform hat ihren Anbietern Einnahmen, Abzüge und unbezahlte Einsatzzeiten so sichtbar zu machen, dass sie ihre tatsächliche Wirtschaftlichkeit erkennen.“

Wer tausend Euro Umsatz sieht und sechshundert Euro Verdienst hat, wird getäuscht, wenn die Plattform nur die Tausend zeigt. Gerade bei kostenintensiven Tätigkeiten – Fahrzeug, Treibstoff, Werkzeug – muss auf einen Blick erkennbar sein, was bleibt. Eine Plattform, die ihre Anbieter über deren eigene Wirtschaftlichkeit im Dunkeln lässt, lebt von dieser Dunkelheit.

7. Die Freiheit, Nein zu sagen

„Wer selbständig ist, darf jeden Auftrag ohne algorithmische Strafe ablehnen – und niemals darf ihn eine Plattform dafür kurz- oder langfristig benachteiligen, dass er auch auf anderen Marktplätzen arbeitet.“

Annahmequoten, die das Ranking und Einkommen bestimmen, machen echte Selbständige zu Angestellten ohne Angestelltenrechte. Echte Selbständigkeit beginnt mit dem Recht, einen Auftrag auszuschlagen, ohne dass die Maschine einen dafür abstraft – und sie umfasst das Recht, überall tätig zu sein. Exklusivität ohne Gegenleistung ist Knebelung.

8. Rechenschaft des Algorithmus

„Jede automatisierte Entscheidung über Zugang, Sichtbarkeit, Vergabe oder Ausschluss muss begründbar, überprüfbar und anfechtbar sein.“

Ein Algorithmus, der nicht erklären kann, warum er einen Menschen unsichtbar macht, übt Herrschaft ohne Legitimation aus. Wer auf einer Plattform arbeitet, hat ein Recht zu erfahren, nach welchen Regeln er sortiert wird.

9. Kein Ausschluss ohne Gehör

„Niemand darf aus dem Markt ausgeschlossen werden, ohne Grund, Einsicht in die Vorwürfe und die Möglichkeit zur Gegendarstellung.“

Deaktivierung per Knopfdruck ist die Kündigung ohne Arbeitsgericht. Ein faires Verfahren – Anhörung, menschliche Prüfung, Wiederherstellung bei Fehlentscheidung – ist das Mindeste, was eine Plattform ihrem Justiz-Ersatz entgegensetzen muss. Nur bei unmittelbaren Sicherheitsrisiken ist eine vorläufige Sperre zulässig – doch auch sie bleibt überprüfbar, wird zeitnah von einem Menschen entschieden und darf niemals zur Dauersperre ohne Verfahren verkommen.

10. Die Daten gehören dem, der sie erarbeitet hat

„Die Daten gehören dem, der sie eingebracht hat. Mit Handel von Daten, die Auftraggeber und Auftragnehmer von sich auf der Plattform hinterlassen, darf kein Geschäftsmodell unter Einbezug Dritter geschaffen werden.“

Die Plattform darf mit Daten der Nutzer den Markt betreiben – aber niemals, um sie zu verkaufen, zu vermieten oder Dritten zugänglich zu machen.

11. Identität auf beiden Seiten

„Auf einem Marktplatz für persönliche Dienstleistungen müssen Anbieter wie Auftraggeber verifiziert sein.“

Einseitige Verifizierung schützt nur die zahlende Seite. Wer einen Menschen in seine Wohnung, seine Klinik oder seine Nachtschicht lässt, schuldet beiden Seiten die Gewissheit, mit wem sie es zu tun haben.

12. Sicherheit vor Leistungsdruck

„Vergütungs- und Bonussysteme dürfen niemals zu gefährlichem Verhalten drängen, und bei Extremwetter, Übergriffen oder anderen erheblichen Gefahren muss jeder Einsatz ohne Nachteil abgelehnt und abgebrochen werden können.“

Ein Bonus, der nur jenseits der Vernunft erreichbar ist, ist Anstiftung zur Selbstgefährdung. Ein Algorithmus, der Geschwindigkeit über Menschenleben stellt, hat versagt. Gefahr ablehnen zu können, ohne Ranking oder Einkommen zu verlieren, ist kein Komfort, sondern der Preis dafür, dass Menschen unversehrt nach Hause kommen. Dazu gehören Notfallverfahren, die jeder Anbieter kennt, bevor er sie braucht.

13. Der Schutz der Arbeitenden ist Staatsaufgabe

„Wenn und soweit eine Vermittlungsplattform Unfall- und Haftpflichtversicherung nicht generell selbst bereitstellen kann, haben die Gesetzgeber sicherzustellen, dass die Unfallversicherung des Auftragnehmers durch einen fairen Anteil an der Vergütung seiner Leistung abgesichert ist.“

Dieses Gesetz richtet sich nicht an den Betreiber, sondern an den Gesetzgeber: Wer nur vermittelt, kann nicht versichern – aber ein Staat, der Gig-Arbeit duldet, darf ihre Risiken nicht privat beim Schwächsten abladen. Der Beitrag zur Unfallversicherung gehört kalkulatorisch und ausweisbar in den Preis der Leistung. Und weil Gig-Arbeit selten bei einer einzigen Plattform bleibt, gehört es ebenfalls zur Aufgabe des Gesetzgebers, dass erworbene Ansprüche beim Wechsel oder bei paralleler Nutzung mehrerer Plattformen erhalten bleiben – ohne Doppelbelastung und ohne Versicherungslücken. Für eine freiwillige Haftpflichtversicherung gilt: Der Auftragnehmer, der sie abschließt, darf auf einen Vermittlungsvorteil gegenüber jenen hoffen, die keine haben – denn sie schützt den Auftraggeber, und dieser Schutz hat einen eigenen Wert.

14. Die Steuer an der Quelle

„Der Gesetzgeber ist aufgerufen, einen vereinfachten Steuerabzug zu schaffen, bei dem die Plattform eine gesetzlich festgelegte Pauschalsteuer des Kleinstanbieters unmittelbar abführt. Dies gilt auch für gesonderte Sozialbeiträge, die klar definierte Ansprüche für den Anbieter begründen.“

Der Selbständige ist grundsätzlich verpflichtet, Steuern zu zahlen – die Frage ist nur, wie schwer man es ihm macht. Für Menschen, die steuerlich und technisch nicht gerüstet sind, ist der Abzug an der Quelle Befreiung von Fesseln: Was einbehalten ist, ist bezahlt, und der Anbieter kann jeder Behörde den Nachweis zeigen, dass die Steuer für genau diesen Auftrag enthalten und entrichtet ist. Einbehaltene Steuer macht niemanden unselbständig – sie macht ihn legal. Gleiches gilt für den Nachweis der Sozialversicherung, der bei Kontrollen auf dem Smartphone gezeigt werden kann. Wir werben für dieses Modell überall, wo wir arbeiten – bis in Regierungsgespräche hinein.

15. Keine künstlichen Hürden

„Registrierung und Einstieg müssen so einfach sein, dass sie auch derjenige schafft, der keine Ausbildung hat und dessen ganzes Werkzeug das Telefon in seiner Hand ist.“

Jede Plattform soll dem Menschen Arbeit zuführen – auch und gerade dem, der an der untersten Stufe der Gesellschaft steht. Jede unnötige Hürde im Anmeldeprozess ist ein Tor, das vor den Ärmsten geschlossen wird. Ein einziger digitaler Prozess für Registrierung, steuerliche Erfassung und notwendige Nachweise – verständlich ohne Berater, ohne Kosten, ohne juristische Termini: Das ist der Unterschied zwischen einem allgemein geöffneten Marktplatz und einer Zutrittsmaschine für Privilegierte.

16. Ehrliche Bewertungen

„Bewertungssysteme müssen beidseitig, belegbar und frei von Vergeltung sein.“

Einseitige Sterne-Herrschaft macht Anbieter zu Geiseln schlechter Laune. Bewertungen bedürfen der Gegenseite, der Überprüfbarkeit und des Schutzes davor, dass eine Verteidigung gegen einen Vorwurf als „schlechte Haltung“ zurückschlägt.

17. Gleichheit im Zugang

„Zugang, Sichtbarkeit und Auftragsvergabe dürfen niemals von Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion oder Aussehen abhängen.“

Ein Algorithmus, der Diskriminierung lernt oder akzeptiert, diskriminiert. Der Betreiber trägt die Verantwortung für jede Verzerrung, die er nicht abschafft.

18. Austritt ohne Geiselhaft

„Wer eine Plattform verlässt, schuldet außer offenen Gegenleistungen nichts.“

Kündigungsfristen und Sperrklauseln sind die Leibeigenschaft der Plattformökonomie. Ein Markt, aus dem man nicht frei austreten kann, ist ein Käfig.

19. Der Mensch bleibt Herr der Maschine

„Technologie auf einem Arbeitsmarktplatz dient den Menschen, die darauf arbeiten – niemals umgekehrt.“

Automatisierung soll dem Anbieter Vertrieb, Bürokratie und Disposition abnehmen, damit er verdient – nicht ihn optimieren, überwachen und ersetzen. Eine Plattform, die das verwechselt, hat ihren Auftrag verraten.

20. Qualifizierung ist Gemeinschaftsaufgabe

„Die Betreiber von Marktplätzen verpflichten sich, in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Staaten die Qualifizierung der Menschen voranzutreiben, die über ihre Plattformen ihre Leistung anbieten oder anbieten wollen.“

Der Staat hat die Bildungssysteme, die Plattform kennt die Nachfrage – beide zusammen können aus Gig-Arbeit eine Leiter zum Erfolg und zur Teilhabe machen statt einer Sackgasse. Wer von der Arbeit eines Landes profitiert, schuldet diesem Land Menschen, die morgen mehr können als heute.

21. Fairness gegenüber dem Land und seinen Zukunftschancen

„Jede Plattform hat sich zu Fairness gegenüber dem Land zu verpflichten, in dem die Leistung stattfindet: Wertschöpfung, Steuern, Know-how und die Zukunftschancen seiner Menschen sollen durch ihren Betrieb wachsen – nicht durch ihn abgeschöpft werden.“

Kein Land dieser Erde ist bloßer Lieferant für Arbeitskraft. Ein Land, in dem eine Plattform arbeitet, muss danach besser dastehen als vorher: mit Einkommen, das bleibt, mit Unternehmern, die wachsen, mit Fähigkeiten, die weitergegeben werden. Wer einen Markt abschöpft und nichts zurücklässt, betreibt keinen Handel, sondern Raubbau.

22. Gleiche Mindeststandards für vergleichbare Arbeit

„Verbindliche Grundregeln müssen für alle vergleichbaren Geschäftsmodelle gleich gelten, damit sich kein Wettbewerber Vorteile durch die Umgehung von Steuern, Absicherung oder Schutzpflichten erkauft.“

Kenntnis und Achtung seiner Verantwortung darf kein Wettbewerbsnachteil sein. Wer redlich zahlt, versichert und schützt, verliert sonst gegen den, der es nicht tut – solange der Markt beide gleich behandelt. Deshalb genügt es nicht, dass wir diese Gesetze befolgen: Sie müssen für alle gelten, sonst bestraft der Markt die Anständigen.

23. Regulierung mit Augenmaß

„Regulierung soll dem tatsächlichen Risiko der Tätigkeit folgen, konkrete Gefahren lösen und einfach umsetzbar sein – nicht dem Etikett ‚Plattformarbeit‘.“

Personenbeförderung, Lieferung, Reinigung, Betreuung und digitale Dienstleistungen tragen unterschiedliche Risiken und brauchen unterschiedliche (Schutz-)Standards. Ziel des Gesetzgebers kann nicht sein, jedes Unternehmerrisiko abzuschaffen – dann schafft er die Unternehmer gleich mit ab. Ziel ist die Verbindung von fairer Marktteilnahme, wirksamem Schutz und wirtschaftlicher Eigenständigkeit. Wer mit dem Vorschlaghammer reguliert, trifft selten die Risiken und immer die Kleinsten.

24. Keine staatliche Doktrin gegen die Selbständigkeit

„Der Staat darf die Grenze zwischen selbständiger und abhängiger Tätigkeit nicht verwässern: Wer die Arbeitsmittel der Plattform oder des Auftraggebers nutzt oder zur Unterzeichnung einer Datenschutzvereinbarung verpflichtet wird, wird nur deshalb nicht automatisch schon zum Arbeitnehmer.“

Datenschutz ist eine Pflicht für jeden, der personenbezogene Daten berührt – für den Selbständigen genauso wie für den Angestellten. Eine Datenschutzvereinbarung zu unterschreiben oder mit dem Gerät des Auftraggebers zu arbeiten, beweist keine Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation, sondern nur, dass jemand seine Pflichten ernst nimmt. Wenn Behörden aus solchen Voraussetzungen Scheinselbständigkeit konstruieren, wird aus Schutzgesetzen ein Eingriff und der Datenschutz zur Waffe gegen die Selbständigkeit. Die Grenze zwischen selbständiger und abhängiger Arbeit zu ziehen und daran festzuhalten, ist Aufgabe des Gesetzgebers.

25. Arbeitsmittel haben ihren Preis

„Die Verwendung eigener Arbeitsmittel muss vom Marktplatz gesondert vergütet werden – als Pauschale oder als Nutzungsentgelt, das dem konkreten Gegenstand gerecht wird.“

Auto, Telefon, Werkzeug: Wer mit eigener Ausstattung arbeitet, verkauft nicht nur seine Zeit, sondern die Substanz seiner Geräte. Diese Nutzung gehört ausgewiesen und bezahlt – über ein Pauschalsystem oder ein Entgelt, das dem konkreten Gegenstand entspricht. Es darf niemals ohne weiteres vorausgesetzt werden, dass der Auftragnehmer eigene Arbeitsmittel kostenfrei zur Verfügung stellt: Ein Lohn, in dem die Maschine unsichtbar mitarbeitet, ohne bezahlt zu werden, ist ein verkappter Preisnachlass auf Kosten des Schwächeren.

Teil II – Das Gesetz, das wir uns selbst geben

Freiwillig, schriftlich, überprüfbar: FLEXXI IAGOS, seine Filialen und Franchise-Nehmer.

26. Keine Flucht in Vertragsketten

„Vertragsketten und Unteraufträge dürfen gesetzliche Pflichten niemals ins Leere laufen lassen; Auswahl, Kontrolle und Haftung müssen zwischen Plattform, Dienstleistern und Auftragnehmern klar verteilt und benannt sein.“

Wer Verantwortung durch Subunternehmer schleust, bis sie niemand mehr trägt, organisiert nur Verantwortungslosigkeit. Dieses Gesetz gilt ausdrücklich auch für uns: Unser Partnermodell steht und fällt damit, dass Verantwortung benannt bleibt, statt in der Kette zu verschwinden.

27. Offenheit gegenüber unseren Partnern

„Gegenüber unseren Filialen und Franchise-Nehmern legen wir vollständig offen, wie Preise, Provisionen und Algorithmen funktionieren.“

Wer seinen Namen und seine Arbeit in unsere Infrastruktur investiert, hat ein Recht auf volle Einsicht in die Maschine, an der er hängt. Vertrauen wird durch Offenlegung, nicht durch Beteuerung gewonnen.

Schlussformel

Dies sind keine Empfehlungen und kein Verhaltenskodex zum Einrahmen. Es sind Gesetze.

An Teil I darf jede Plattform dieser Erde gemessen werden.

An Teil II werden wir uns messen lassen: von unseren Nutzern, unseren Partnern, unseren Kritikern – und wir bestehen auf dieser Messung. Wir wissen, wem die Maschine zu dienen hat. Und wir werden nicht aufhören, es jenen zu sagen, die es vergessen könnten oder haben.